Gewährleistungsbürgschaften online beantragen

Falls durch ausgeführte Aufträge Mängel entstehen, haftet für Sie die sogenannte Gewährleistungsbürgschaft. Die Haftung der entstandenen Fehler wrd dabei innerhalb der Gewährleistungsfrist übernommen. Die Höhe der Haftung richtet sich dabei nach der entsprechenden Sicherheit und dem angegebenen Bürgschaftsrahmen. Wenn die Mängel also durch spezielle Gründe, wie Beispielsweise eine Insolvenz einer Baufirma nicht mehr behoben werden können, trägt die Bürgschaft die Kosten für die Beseitung der Mängel.

Wenn in solchen Fällen keine Bürgschaft abgeschlossen wurde, steht dem Geschädigten das Recht zu, den Sicherheitseinbehalt, welcher im Vorfeld getätigt wurde, einzubehalten. So kommt auch der jenige, der den Auftrag ausführung muss nicht an die volle Summe des Auftrages.

Beispiel

Familie Müller beauftragt eine Baufirma mit der Errichtung eines Anbaus an das bereits vorhandene Einfamilienhaus. Sie schließen mit der Firma einen Vertrag ab, welcher alle Einzelheiten für das zu errichtende Bauwerk beinhaltet, wie zum Beispiel die Bauzeit, den Preis, und auch die Gewährleistungsphase für eventuell eintretende Mängel. Nach dem der Anbau durch die beauftrage Firma fertiggestellt wurde, bemerkte die Familie das im Anbau Stromleitungen, sowie Steckdosen fehlerhaft installiert und zum Teil nicht vorhanden sind. Demnach kontaktiert sie daraufhin den Auftragnehmer und bittet um Klärung des Sachverhaltes zu den entstandenen Mängeln. Laut Vertrag besteht zu diesem Zeitpunkt immernoch eine Gewährleistung seitens der Baufirma.

Diese erklärt im folgenden Gespräch, dass durch eine eingetretene Insolvenz die Behebung der fehlerhaften Arbeiten nicht mehr möglich sie. Durch die im Vorfeld abgeschlossene Gewährleistungsbürgschaft beim entsprechenden Versicherer kann die Behebung der zurückgebliebenen Mängel durch die Bürgschaft beglichen werden.

Sicherungseinbehalt

Durch den Paragraphen 631 BGB - Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag hat der Auftraggeber das Recht einen bestimmten Sicherungseinbehalt in Anspruch zunehmen. Dieser wird für eventuell eintretende Mängel einbehalten, um sich selber abzusichern, falls eine Behebung entstandener Mängel nicht mehr möglich ist. Im Regelfall liegt die Höhe des Sicherheitseinbehaltes im Durchnitt bei 5%.

Die Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes an den Auftragnehmer kann nur erfolgen, wenn in der Gewährleistungsfrist alle entstandenen Mängel behoben wurden. Die Länge der Gewährleistungsfrist richtet sich nach dem Vertrag. Wenn dieser nach der VOB geschrieben ist, dann liegt die Frist bei 4 Jahren. Anders ist es, wenn sich der Vertrag nach dem BGB richtet. Hier fällt eine Frist von 5 Jahren an.

Erläuterung 17 VOB/B Abs. (8) Nr.2. /1

"Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist. Soweit jedoch zu diesem Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten."